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BAMBERGER STR. 10 | 96215 LICHTENFELS


UNSERE AKTUELLEN PRAXISZEITEN:
Montag – Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
bis 18:00 Uhr


FROHE OSTERN

Unsere Praxis bleibt vom 27.03.- 02.04.24 geschlossen,

ab dem 03.04.24 sind wir wieder zu erreichen.



SOS

Akute Probleme mit der Zahnspange?

Feste Zahnspange

Hat sich ein Bracket oder ein Band gelöst, vereinbaren Sie schnell einen Reparatur-Termin in der Praxis. Sollte es möglich sein, das Bracket oder das Band aus dem Mund zu entfernen, bringen Sie es bitte zum Termin mit.

Sticht ein Draht können Sie diesen mit dem Holzstäbchen (Schutzwachsdose) wieder zurechtbiegen. Sollte dies nicht genügen, dann bitte mit dem Schutzwachs oder einem zuckerfreien Kaugummi abdecken und einen Notfalltermin vereinbaren.

Löst sich ein geklebter Dauerretainer oder eine Klebestelle, bitte schnell einen Reparatur-Termin vereinbaren und das herausnehmbare Stabilisierungsgerät nachts weitertragen.

Lose Zahnspange

Nach dem Aktivieren einer Schraube an der herausnehmbaren Zahnspange sind geringfügige Beschwerden normal. Auch beim Eintragen eines funktionskieferorthopädischen Gerätes zur Korrektur der Lage der Kiefer können muskuläre Beschwerden auftreten.

Sollte jedoch eine Druckstelle an der Schleimhaut auftreten oder ein Draht- oder Kunststoffanteil brechen, bitte sofort einen Termin in der Praxis vereinbaren.

Notfall am Wochenende oder am Feiertag?

Bitte besuchen Sie die Website des Zahnarzt-Notdienstes:

FAQ

Wissenswertes
rund um die Kieferorthopädie

Der Elch ist das Maskottchen der Kieferorthopädischen Praxis in Lichtenfels

In welchem Alter sollte mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?

Der günstigste Behandlungsbeginn liegt zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr.

Gibt es Ausnahmen?

Ja - bei einem Kreuzbiss, einer ausgeprägten Stufe (mehr als 9 mm) und einem sehr groß ausgebildeten Unterkiefer ist ein früherer Behandlungsbeginn von Vorteil.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Bei guter Mitarbeit des Patienten dauert eine kieferorthopädische Behandlung ca. 3 Jahre.

Ist eine herausnehmbare oder eine feste Zahnspange notwendig?

Das ist von der Art und Schwere der Fehlstellung abhängig. Herausnehmbare Zahnspangen werden vorwiegend zur Kieferregulierung während der Wachstumsperiode eingesetzt. Die reine Zahnbewegung oder auch der Lückenschluss bei einer Zahnentfernung erfolgen mit einer festen Zahnspange. Ein besser oder schlechter gibt es nicht. Jede Zahnspange erfüllt andere Aufgaben.

Welche Hinweise sind bei einer festen Zahnspange zu beachten?

Eine Eingewöhnungszeit ist erforderlich. In den ersten Tagen kann eine Überempfindlichkeit an den Zähnen und an der Mundschleimhaut auftreten. Wichtig ist die richtige Zahnpflege. Dazu werden dem Patienten nach dem Einsetzen der festen Spange Verhaltenshinweise mitgegeben.

Anhand eines Videos wird die Reinigung mit Zahnspange genau erläutert. Nach Entfernung der festen Zahnspange ist eine Stabilisierungszeit (ca. 1 Jahr) unbedingt erforderlich. Diese erfolgt mit einer herausnehmbaren Zahnspange und/oder mittels eines geklebten Retainers.

Warum müssen in einigen Fällen Zähne entfernt werden?

Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung sollte immer die Zahnerhaltung sein. In einigen Fällen, wie beispielsweise extremem Platzmangel oder Gegenextraktion bei Nichtanlagen, ist eine Zahnentfernung der richtige Weg.

Was bedeuten die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der gesetzlichen Krankenversicherungen?

KIG ist ein befundbezogenes Indikationssystem zur Feststellung des Behandlungsbedarfs. Hierbei wird der Befund je nach Schwere der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung in fünf Grade eingestuft. Nur bei den Graden 3, 4 und 5 wird eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gewährt.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung für gesetzlich Versicherte?

Kieferorthopädische Behandlungen nach den KIG 3-5 (siehe oben) werden für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu 100% erstattet. Allerdings sind während der Behandlung 20% der Kosten selbst zu tragen. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung werden diese 20% von der Krankenversicherung zurückerstattet.

Diese Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse umfasst jedoch nicht das gesamte Spektrum der modernen Kieferorthopädie. Werden Zusatz- oder Privatleistungen empfohlen und gewünscht, fällt ein Eigenanteil an. Bei leichten Zahn- und Kieferfehlstellungen (KIG unter 3) bezuschusst die gesetzliche Krankenversicherung die kieferorthopädischen Leistungen nicht. In diesem Fall liegt die Entscheidung beim Versicherten, ob und in welchem Rahmen eine Behandlung durchgeführt werden soll.

Sämtliche Kosten für Zusatz- oder Privatleistungen sind vor Behandlungsbeginn bekannt.